Der Gerichtsprozess verfolgt andere Ziele als effiziente Streitlösung.

Lösen die Parteien den Streit nicht selbst, schützt der Staat den Einzelnen vor Willkür und entscheidet den Streit abschließend und bindend. Der Staat hat dabei ein faires Verfahren und eine gesetzes­konforme Entscheidung sicherzustellen. Das ist das vorrangige Ziel des Gerichts­prozesses. Nicht effiziente Streitlösung.

Das Gericht muss deswegen alles prüfen, was Thema wird. Und das Gericht muss deswegen alles abschließend prüfen. Deswegen dauert das Verfahren lang. Und deswegen sind die Verfahrens­­kosten hoch. Das liegt in der Natur von fairen Verfahren mit fremdbestimmter Lösung.

Der Streit kann in alternativen Streit­beilegungs­verfahren [„ADR-Verfahren“] mit selbst­bestimmter Lösung hinreichend sachgerecht und sehr effizient gelöst werden.

Bestimmen die Parteien und ihre Anwälte die Lösung des Streites selbst, können sie ihre Interessen selbst wahren. Dann kann man die in Konkurrenz zueinander stehenden Ziele „Leistung, Quantitäten und Qualitäten“ (Finden der sachgerechten Lösung), „Kosten“ und „Termine“ optimieren.

für mediationsverfahren gilt:

Mediationsverfahren kann man mit dem Ziel optimieren, den Streit hinreichend sachgerecht und sehr effizient zu lösen.

Auf diese Art und Weise lassen sich die Kosten und die Dauer des Verfahrens auf einen Bruchteil reduzieren.

Viele Hindernisse stehen der Lösung des Streites ent­gegen.

Eines der Hindernisse besteht darin, dass von den Parteien jedenfalls am Anfang Maximal­­stand­punkte vertreten werden müssen, wenn sie ein gutes Verhandlungsergebnis wollen. Das liegt in der Natur der Sache. Will man den Streit lösen, muss man diese Hindernisse erkennen und beseitigen. Das kann der Mediator in der Mediation in Zivil- und Handelssachen als neutraler Dritter.

Wir optimieren die Mediation in Zivil- und Handelssachen, um Hindernisse zu überwinden, die einer sachgerechten und effizienten Lösung entgegenstehen.

Wir gestalten das Verfahren nach den Anforderungen von Anwälten und verfolgen bei der Ausgestaltung des Mediationsverfahrens in Zivil- und Handelssachen folgende Ziele:

 

  • Die Parteien gestalten mit Hilfe ihrer Anwälte ihre privaten Rechtsverhältnisse nach eigener Entscheidung.
  • Die Parteien werden motiviert, den Streit zu lösen und die Suche nach der Lösung nicht verfrüht aufzugeben.
  • Der Kuchen wird (soweit möglich) vergrößert, bevor man ihn teilt.
  • Das Verfahren zielt darauf ab, dass sich die Standpunkte der Parteien annähern und die Chancen für die Streitlösung steigen.
  • Das Verfahren zielt auf eine sachgerechte Lösung des Streits ab.
  • Das Verfahren zielt auf die beste Lösung des Streits ab.
  • Das Verfahren wird – ohne Einschränkung seiner Qualitäten – an den Grundsätzen der Verfahrensbeschleunigung und Kosteneffizienz ausgerichtet. Konkret gesprochen: Streitpunkte werden priorisiert. Streitpunkte werden nach Maßgabe von Kosten und Nutzen geklärt. Verhandlungen werden geblockt und kurzfristig fortgesetzt. Die Parteien und ihre Anwälte haben wesentlichen Einfluss auf die Dauer des Verfahrens.

Hat die Mediation in Zivil- und Handelssachen hinreichende Aussichten auf Erfolg, gibt es folgende gute Zeit­punkte, mit der Mediation zu starten:

01

Bevor man die Klage einbringt

das ist ein guter Zeitpunkt, aber nicht immer der beste, weil…

  • … der Anspruchsteller noch nicht überzeugend gezeigt hat, dass er eine sachgerechte Lösung des Konfliktes – wenn nötig – erzwingen wird.
02

Im Anschluss an die erste mündliche Streitverhandlung

Das ist ein guter Zeitpunkt, weil …

  • … der Kläger mit Überreichung der Klage überzeugend gezeigt hat, dass er eine sachgerechte Lösung des Konfliktes – wenn nötig – erzwingen wird;
  • … die Parteien mittels ihrer Schriftsätze alles Wesentliche aufgearbeitet haben;
  • … Druck zur zeitnahen Lösung des Streits besteht, da andernfalls das Gerichtsverfahren seinen vorgezeichneten Fortgang nimmt;
  • … erst ein relativ kleiner Teil der Kosten entstanden ist und die Sache noch relativ wenig Zeit erfordert hat.
03

Die maßgeblichen Sachverständigen­gutachten liegen vor

Das ist ein guter Zeitpunkt, weil…

  • … damit wesentliche Sachfragen weitgehend geklärt sind und die Anwälte samt ihren Parteien den Ausgang des Verfahrens besser prognostizieren können;
  • … die bessere Prognose des Verfahrensausgangs eine gerichtsnahe Einigung erleichtert;
  • … die Parteien auf diese Art und Weise die Kontrolle über das Ergebnis des Verfahrens zurückgewinnen;
  • … weiterhin Druck zur zeitnahen Lösung des Streits besteht, da andernfalls das Gerichtsverfahren seinen vorgezeichneten Fortgang nimmt;
  • … man den Parteien noch weiteren Zeitaufwand und weiteren Kostenaufwand – für das fortgesetzte Verfahren und die Berufungsverfahren – ersparen kann.
04

Sobald die Partei ihre Prozesssituation optimiert hat, also der Höhepunkt erreicht ist

Das ist ein guter Zeitpunkt, weil …

  • … die Partei ihre Prozesssituation nicht weiter verbessern kann und den perfekten Startpunkt für die gerichtsnahe Mediation erreicht hat;
  • … die Partei auf diese Art und Weise die Kontrolle über das Ergebnis des Verfahrens zurückgewinnt;
  • … man der Partei weiteren Zeitaufwand und weiteren Kostenaufwand ersparen kann.
05

Wenn das Verfahren schleppend vorangeht und nicht zu erwarten ist, dass das Verfahren zeitnah abgeschlossen wird

Das ist ein guter Zeitpunkt, weil …

  • … im konkreten Verfahren das angestrebte Ziel nicht effizient erreicht werden kann;
  • … im konkreten Verfahren das Verhältnis von Kosten und Nutzen nicht passt und man den Parteien weiteren Zeitaufwand und weiteren Kostenaufwand ersparen kann;
  • … dann wieder das Gesetz des Handelns gilt und man den Schaden mindern kann, der aufgrund der Besonderheiten des konkreten Verfahrens droht.
06

Wenn sich das Ergebnis des Prozesses nicht mehr prognostizieren lässt oder man keinen Einfluss mehr auf den Ausgang des Prozesses hat

Das ist ein guter Zeitpunkt, weil …

  • … die Partei und ihr Anwalt auf diese Art und Weise die Kontrolle über das Ergebnis des Verfahrens wieder zurückgewinnen.