Im Gerichtsprozess drängen sich nicht selten unwesentliche Streitpunkte in den Vordergrund. Häufig endet der Gerichtsprozess mit unerwarteten Ergebnissen. Wenn er endet und nicht ewig dauert, wie der Bauprozess.
Nach der Natur des Gerichtsprozesses verliert eine Partei. Für diese Partei passt das Prozessergebnis sicher nicht. Aber auch die andere Partei bekommt mitunter nicht, was sie will: Das Gericht entscheidet nach seiner Überzeugung über gerichtsanhängige Ansprüche, es sucht keine optimalen Lösungen für die Parteien.
Will man von der anderen Partei in Wahrheit etwas anders, als einem Vertrag oder Gesetz gewähren, passt der Anspruch nicht. Passt der Anspruch nicht, passt das Prozessergebnis nicht, auch wenn man gewinnt. Und alles, was nicht gerichtsanhängig ist, bleibt ungeklärt.
Geht es den Parteien ausschließlich um Geld und gewinnt man den Gerichtsprozess zur Gänze, passt das Ergebnis. Wenn mit dem Gerichtsprozess auch die Geschäftsbeziehung zur anderen Partei enden soll, denn die unterlegene Partei will mit der obsiegenden Partei in der Regel keine Geschäfte mehr machen.